Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung)
und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt.
Es soll ein Wintergarten ca. 26,5 m² angebaut werden. Es wird eine isolierte Befreiung von Artikel 6 der Bayrischen Bauordnung (Abstandsflächen), benötigt. Die Abstandsflächen des Wintergartens und die Abstandsflächen eines Teils des Hauses überschneiden sich.
Art. 63 BayBO Abweichungen:
(1) 1Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des Art. 3 Satz 1 vereinbar sind;
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen