beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Es soll ein Wintergarten ca. 26,5 m² angebaut werden. Es wird eine isolierte Befreiung von Artikel 6 der Bayrischen Bauordnung (Abstandsflächen), benötigt. Die Abstandsflächen des Wintergartens und die Abstandsflächen eines Teils des Hauses überschneiden sich.

Art. 63 BayBO Abweichungen:

(1) 1Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des Art. 3 Satz 1 vereinbar sind;

 

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 40/2020Fu; Anbau eines Wintergarten;auf dem Grundstück FlNr. 308/3 Gemarkung Asch, Sägmühlweg 3, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen