beschlossen

Ja: 10, Nein: 4

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt der Einbeziehungssatzung „Im Eschele“. Innerhalb des Geltungsbereiches richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach §34 BauGB, sofern sich aus den Festsetzungen nichts anderes ergibt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt,

Es sollen 3 Wohngebäude mit Tiefgarage, Garagen, Gartenpavillon errichtet werden. Der Gartenpavillon und zwei Garagen sollen außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

 

Nach Art. 7 BayBO ist bei der Errichtung von mehr als drei Wohnungen auf dem Baugrundstück, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen. Kinderspielplätze sind im Baugenehmigungsverfahren Bestandteil des genehmigungspflichtigen Vorhabens und somit in den Lageplan aufzunehmen. Es ist ein Kinderspielplatz im Lageplan Nr. 2 eingezeichnet.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 41/2020Fu; Errichtung v. 3 Wohngebäuden m. Tiefgarage + Pavillon auf dem Grundstück FlNr. 226/5 Gemarkung Leeder, Im Eschele 26/28/30; wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    4           Stimmen