Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über das Schreiben des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck vom 10.07.2020 zur
erforderlichen Erlaubnis zur Pflanzung eines Waldes auf den Grundstücken Fl.Nr.
707 und 707/1 in der Gemarkung Leeder. Laut Landschaftsplan der Gemeinde
Fuchstal ist die FlNr. 707 eine Tabufläche. Eine Aufforstung zu einem
Einzelhaus ist nur mit ausreichendem Abstand zulässig. Der Bürgermeister
erläutert an Hand des Lageplanes die Aufforstungsfläche. Des Weiteren verließt
er den Einspruch der Familie Stamm und der Anlieger aus dem Wildbad, die sich
gegen die Aufforstung aussprechen, da die Sicht der Einfahrt in die
Gemeindeverbindungsstraße eingeschränkt wird.
Beschluss:
Dem Antrag zur erforderlichen Erlaubnis zur Pflanzung eines Waldes auf dem Grundstück Fl.Nr. 707 in der Gemarkung Leeder gemäß Art. 16 BayWaldG wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 14 Stimmen
Beschluss:
Dem Antrag zur erforderlichen Erlaubnis zur Pflanzung eines Waldes auf dem Grundstück Fl.Nr. 707/1 in der Gemarkung Leeder gemäß Art. 16 BayWaldG wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 2 Stimmen