Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf
isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Unterdießen „nördlich der Kirche“,
St.-Nikolaus-Weg. Es wird beantragt, die Wandhöhe talseitig von vorgesehenen
6,50 m auf 7,50 m anzuheben. Das DG soll ausgebaut werden. Um die max.
Firsthöhe einzuhalten, ist eine Änderung der Dachneigung notwendig.
Begründung Bbpl.: „Die maximale Gebäudehöhe wird
durch die max. talseitige Wand- und Firsthöhe begrenzt. Die Festsetzungen
erlauben zwei unterschiedliche Typen. Entweder ein zweigeschossiges Gebäude mit
flachem Dach, oder ein eingeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dachraum und einem
steileren Dach. Die gewählte Höhe von 6,50 m für die höchstzulässige talseitige
Wandhöhe in Verbindung mit 9,00 m für die max. talseitige Firsthöhe sorgt
dafür, dass das talseitige Erscheinungsbild der Gebäude, das eines
zweigeschossigen Hauses ist. Für Gebäude mit einem Vollgeschoss, welche das
Obergeschoss als ausgebauten Dachraum erstellen, ist die max. talseitige
Wandhöhe auf 4,50 m und die Firsthöhe auf 8 m begrenzt. Diese zweite Variante
dürfte jedoch in den topographisch stärker bewegten Bereichen nicht zum Einsatz
kommen, da sich die Belichtung von der bewegten Hangseite her schwierig
gestaltet.“
Das geplante Bauwerk entspricht keiner der beiden
im Bplan vorgesehenen Haustypen.
Stellungnahme
der Bauwerber:
„im Anhang
erhalten Sie die Baugesuchspläne im Vorabzug
zur Weiterleitung an den
Gemeinderat. Wir bitte das unsere Hausbau-Projekt an der Gemeinderatssitzung am
28.7.2020 nochmal neu überdacht wird.
Folgende Befreiungen müssten
beantragt werden:
- BPlan § 5 Höhenlage der
Gebäude
bei zwei Vollgeschossen:
§ 5.1 die zulässige
talseitige Wandhöhe von 6,50m auf 7,50m erhöhen
§ 5.2 die zulässige
talseitige Firsthöhe von 9,00m auf 9,99m erhöhen
- BPlan § 6 Bauliche
Gestaltung
§ 6.3 bei Gebäuden mit zwei
Vollgeschossen ist eine Dachneigung von 20-25°
zulässig, geplant ist eine
Dachneigung von 30° um das Dachgeschoss
für Wohnzwecke nutzen zu
können.
Bei Einhaltung der Vorgaben
des Bebauungsplanes wäre ein eingeschossiges
Gebäude nur durch einen sehr
hohen baulichen Aufwand möglich, so dass
der Wohn- oder Schlafbereich
sich auf das Untergeschoss beschränken müsste.
Zudem lässt der BPlan ein
"abgraben", bzw. "aufschütten" von über 0,50m Höhe nicht
zu.“
Beschluss:
Aufgrund der Gegebenheit des Grundstücks wird dem
Bewerber eine Ausnahmegenehmigung bis 7m talseitige Wandhöhe genehmigt.
Ausnahmen bei Ausgrabungen und der Dachneigung werden ebenfalls genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen