Sitzung: 28.07.2020 2020/GUd/GR/004
zur Kenntnis genommen
Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Umgriff des Bebauungsplanes „Nördlich
der Kirche, Unterdießen“ und erfüllt die darin enthaltenen Vorgaben.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Abstandsflächenübernahme ist nicht erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.