Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen