Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung)
und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte
Baufläche, bzw. Dorfgebiet dargestellt.
Es soll eine Terrassenüberdachung angebaut werden. Die Überdachung (untergeordnetes Bauteil) verlässt das im Bebauungsplan Leeder Unterdorf Ost 1 festgelegte Baufenster komplett.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da nach § 31 Abs. 2 BauGB eine abweichende Situation vorliegt, wenn
- die Abweichung städtebaulich vertretbar ist (Nr. 2) und
- die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde (Nr. 3)
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen