beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche, bzw. Dorfgebiet dargestellt.

Es soll eine Terrassenüberdachung angebaut werden. Die Überdachung (untergeordnetes Bauteil) verlässt das im Bebauungsplan Leeder Unterdorf Ost 1 festgelegte Baufenster komplett.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da nach § 31 Abs. 2 BauGB eine abweichende Situation vorliegt, wenn

  • die Abweichung städtebaulich vertretbar ist (Nr. 2) und
  • die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde (Nr. 3)

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 35/2020Fu; Anbau einer Terrassenüberdachung mit isolierter Befreiung vom Bebauungsplan Leeder Unterdorf Ost 1; verlassen der Baugrenze; auf dem Grundstück FlNr. 100/1 Gemarkung Leeder, Postweg 2b, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen