beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Das Grundstück ist erschlossen. Bei einer Teilung ist eine weitere Erschließung möglich.

 Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage 7/2020; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück FlNr. 218; Gemarkung Leeder, Nähe Dreiweiherweg; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17             Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen