beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Die Obergeschosswohnung über der bestehenden Garage soll erweitert werden mit Einbau einer Gaube, Balkonanbau und Außentreppe.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum BA 45/2020, Erweiterung Obergeschoß über Garage mit Gaube, Balkon und Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 308/5 Gemarkung Asch, Sägmühlweg 7, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen