Sachvortrag:
Das Vorhaben
unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche
ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Die
Obergeschosswohnung über der bestehenden Garage soll erweitert werden mit
Einbau einer Gaube, Balkonanbau und Außentreppe.
Öffentliche
Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen