Sachvortrag:
Der Grundstückseigentümer hat einen Zaun zur Hauptstraße errichtet. Höhe 1,80m, Material: Metall Doppelstabmattenzaun
Das widerspricht der Einfriedungssatzung §2 (1), (6) und (8)
Es wird eine isolierte Abweichung von den o.a. Punkten beantragt um den Zaun zu legalisieren.
Beschluss:
Zum formlosen Antrag auf isolierte Befreiung von der Einfriedungssatzung §2 Abs. (1), (6) und (8) wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Anlagen:
Antrag auf isolierte Abweichung
Einfriedungssatzung v. 16.12.2003
Änderung der Satzung v. 01.08.2007
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 17 Stimmen
(somit
abgelehnt)