abgelehnt

Ja: 0, Nein: 17

Sachvortrag:

 

Der Grundstückseigentümer hat einen Zaun zur Hauptstraße errichtet. Höhe 1,80m, Material: Metall Doppelstabmattenzaun

Das widerspricht der Einfriedungssatzung §2 (1), (6) und (8)

Es wird eine isolierte Abweichung von den o.a. Punkten beantragt  um den Zaun zu legalisieren.

 


Beschluss:

 

Zum formlosen Antrag auf isolierte Befreiung von der Einfriedungssatzung §2 Abs. (1), (6) und (8) wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 

 

Anlagen:

Antrag auf isolierte Abweichung

Einfriedungssatzung v. 16.12.2003

Änderung der Satzung v. 01.08.2007

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    17         Stimmen

                                             (somit abgelehnt)