beschlossen

Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt.

Die bestehenden Büroräume und die bestehende Hausmeisterwohnung sollen erweitert werden.

 

In §8 Abs. 3 BauNVO ist bestimmt, dass in Gewerbegebieten ausnahmsweise auch Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zugelassen werden können.

Die Baunutzungsverordnung enthält keine Beschränkung der Anzahl oder der Größe der Wohnungen, die für einen Betrieb zugelassen werden können.

 

 

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA49/2020 Fu; Erweiterung des Verwaltungsgebäudes mit Wohngebäude im Gewerbegebiet auf dem Grstk: FlNr. 600; Gemarkung Asch; Am Bahnhof 5a, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. beteiligt GRM Engel)