beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Asch „Stockstraße“. (es geht um eine Abgrabung für eine Treppe als äußeren Keller-, bzw. Einliegerwohnungszugang)

Das Vorhaben ist verfahrensfrei, verstößt jedoch gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes (8.8 Abgrabungen sind unzulässig)

Im Bebauungsgebiet wurden in der Vergangenheit bereits zweimal Genehmigungen für ähnliche Abgrabungen erteilt. In anderen, jüngeren Bebauungsplänen der Gemeinde sind Abgrabungen zulässig.

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf isolierte Befreiung von Punkt 8.8 des Bplanes Asch „Stockstraße“; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen