abgelehnt

Ja: 0, Nein: 13

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Auf der GRS vom 26.5.2020 wurde der Antrag aufgrund der Kubatur abgelehnt. Nach Prüfung und Ortseinsicht durch die untere Baubehörde Landsberg liegen die Voraussetzungen dafür vor, das vom Erfordernis des Einfügens abgewichen werden kann. Somit bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage BV 2/2020; Neubau von drei Reihenhäusern mit Garage  und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 387/1 Gemarkung Unterdießen, Alpenweg 11, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    13         Stimmen

                                             (somit abgelehnt)

 

(Begründung Gemeinderat: Negative Folgen für den Kindergarten aufgrund der Kubatur, kein Platz für ausreichend Stellplätze)