Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Auf der GRS vom 26.5.2020 wurde der Antrag aufgrund der Kubatur abgelehnt. Nach Prüfung und Ortseinsicht durch die untere Baubehörde Landsberg liegen die Voraussetzungen dafür vor, das vom Erfordernis des Einfügens abgewichen werden kann. Somit bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 13 Stimmen
(somit
abgelehnt)
(Begründung
Gemeinderat: Negative Folgen für den Kindergarten aufgrund der Kubatur, kein
Platz für ausreichend Stellplätze)