Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit und den Wunsch des GR die Einfriedungssatzung zu modernisieren, da neue Baugebiete, Materialien und Bauweisen den Wunsch der Bevölkerung nach differenzierteren Regeln zur Abgrenzung von Grundstücken erfordern. Es liegt der Entwurf eines GR Mitgliedes vor.
Aus
Sicht der Verwaltung erfordert §4 des Entwurfes eine genaue Überprüfung, da
laut Baurecht 2m Zaunhöhe zw. Privatgrundstücken erlaubt sind. Das wird auch
öfter nachgefragt und gewünscht. Mit der vorgeschlagenen Variante 1m würde man
wieder einen Großteil der vorhandenen Zäune gegen die Satzung stellen.
Eventuell kann man auch eine Art Bestandsschutz-Regel einbauen. Außerdem sollte
geprüft werden, ob die Straßenzüge, oder Areale in denen nur Einfriedungen nach
der bestehenden Satzung erlaubt sind, genauer definiert werden können.
Beschluss:
Die Überarbeitung der Einfriedungssatzung wird an den Bauausschuss übertragen. Der Bauausschuss beschließt rückwirkend ab welchem Jahr Metallzäune in Baugebieten zulässig sind. Der Termin für die Bauausschusssitzung ist mit 2. Bürgermeister Völk abzuklären, da dieser die Sitzung leitet.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen