beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um Baurecht für den Neubau der Kindertagesstätte und für die Wohnbebauung zu schaffen.

 


Beschluss:

 

Für den Bereich nördlich des bestehenden Kindergartens (FlNrn. 543 und 544 jeweils Gemarkung Leeder) mit einer Größe von ca. 11 Hektar, welcher wie folgt umgrenzt wird:

 

im Norden                   Grundstück FlNr. 198/1 Gemarkung Leeder (Zufahrt Tennisplatz)

im Westen                   Grundstück FlNr. 545 Gemarkung Leeder

im Süden                    Grundstück FlNr. 543/1 Gemarkung Leeder (Kindergarten)

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 541, 544/1 jeweils Gemarkung Leeder (Freybergstr.)

 

wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan muss ebenfalls noch geändert werden.

 

Im südlichen Bereich des Grundstücks soll eine neue Kindertagesstätte errichtet werden.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        14     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

 

 Im nördlichen Bereich soll Baurecht für eine einzeilige Wohnbebauung geschaffen werden.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        10     Stimmen

                                         dagegen:     4     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen