Sachvortrag:
Der Bürgermeister
informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um Baurecht
für den Neubau der Kindertagesstätte und für die Wohnbebauung zu schaffen.
Beschluss:
Für den Bereich
nördlich des bestehenden Kindergartens (FlNrn. 543 und 544 jeweils Gemarkung
Leeder) mit einer Größe von ca. 11 Hektar, welcher wie folgt umgrenzt
wird:
im Norden Grundstück FlNr. 198/1
Gemarkung Leeder (Zufahrt Tennisplatz)
im Westen Grundstück
FlNr. 545 Gemarkung Leeder
im Süden Grundstück
FlNr. 543/1 Gemarkung Leeder (Kindergarten)
im Osten Grundstücke
FlNrn. 541, 544/1 jeweils Gemarkung Leeder (Freybergstr.)
wird ein
qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Der
Flächennutzungsplan muss ebenfalls noch geändert werden.
Im südlichen
Bereich des Grundstücks soll eine neue Kindertagesstätte errichtet werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Im nördlichen Bereich soll Baurecht für eine
einzeilige Wohnbebauung geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 4 Stimmen
Der
Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München,
Arnulfstraße 60, München erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen