Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung).
Ausreichend Stellplätze sind nachgewiesen. Es finden sich in der Umgebung bereits Dächer mit Dachgauben, sodass sich das beantragte BV einfügt.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen