beschlossen

Ja: 10, Nein: 3

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung).

Ausreichend Stellplätze sind nachgewiesen. Es finden sich in der Umgebung bereits Dächer mit Dachgauben, sodass sich das beantragte BV einfügt.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

Zum Bauantrag; BA 15/2020 Ud; Dachgeschossausbau mit zwei Dachgauben und einem Balkon auf dem Grundstück FlNr. 230/7 Gemarkung Unterdießen, Angerweg 5; wird das Einvernehmen nach § 34 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen