beschlossen

Ja: 13, Nein: 2

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 9. Sitzung TOP I. 14 vom 03.09.2020 informiert der Bürgermeister über den aktuellen Sachstand. Die Fl.Nr. 180 (Am Alten Postweg) ist ab dem Falkenhöfle (Fl.Nr. 167/1, Schloßweg 6) als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Siehe Bestandsverzeichnis im Anhang.

 

Bei der Einrichtung eines Geh- und Radweges hätte somit eine Umstufung (Abstufung) von dem öffentlichen Feld- und Waldweg auf einen beschränkt-öffentlichen Weg mit seiner Widmungsbeschränkung Geh- und Radweg zu erfolgen.

 

Nach der erfolgten Abstufung zum beschränkt-öffentlichen Weg mit seiner Beschränkung auf Geh- und Radweg wären die Verkehrszeichen Nr. 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge), Verkehrszeichen Nr. 274-53 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) und das Zusatzzeichen Nr. 1020-30 (Anlieger frei) gegen das Verkehrszeichen Nr. 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) auszutauschen.

 

 

Verkehrszeichen Nr. 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg)

 

 

 

 

 

 

 


Eine zusätzliche Sperrung des Weges durch Pfosten ist vorerst nicht vorgesehen.


Beschluss:

 

Die Verlängerung „Am Alten Postweg“ wird als Geh- und Radweg gewidmet und beschildert. Die Verwaltung wird beauftragt die Abstufung und die Beschilderung mit Verkehrszeichen Nr. 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) umzusetzen. Das Verkehrszeichen im Westen wird von der Freybergstraße her kommend, ca. 5 m nach der Grundstücksgrenze der FlNr. 166/3 Gemarkung Asch aufgestellt, damit dieses befahren werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    2           Stimmen