Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Bildung und Besetzung eines Corona-Ausschusses. Dieser tritt nur in Kraft, wenn die Corona Hygienemaßnahmen es erfordern. Der Ausschuss gilt für maximal 1 Jahr.
Beschluss:
Bevor der Bildung eines beschließenden Corona-Ausschusses für maximal ein Jahr, der nur in Kraft tritt wenn die Corona Hygiene-Maßnahmen es erfolgen, zugestimmt werden kann, ist zu prüfen ob bei weiteren Einschränkungen virtuelle Sitzungen (jeder sitzt zu Hause an seinem PC) durchgeführt werden können.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen