Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der geplanten Kindertagesstätte sowie der einzeiligen Wohnbebauung, da dieser momentan noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist.
Beschluss:
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Fuchstal in der Fassung vom 15.11.2001 (rechtskräftig am 02.04.2003) wird für den Bereich der Kita und der Wohnbebauung wie folgt geändert:
Für den Bereich nördlich des bestehenden Kindergartens (FlNrn. 543 und 544 jeweils Gemarkung Leeder) mit einer Größe von ca. 1,1 Hektar, welcher wie folgt umgrenzt wird:
im Norden Grundstück FlNr. 198/1 Gemarkung Leeder (Zufahrt Tennisplatz)
im Westen Grundstück FlNr. 545 Gemarkung Leeder
im Süden Grundstück FlNr. 543/1 Gemarkung Leeder (Kindergarten)
im Osten Grundstücke FlNrn. 541, 544/1 jeweils Gemarkung Leeder (Freybergstr.)
wird die „Fläche für die Landwirtschaft“ (Teilfläche) als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO). Die Gemeinbedarfsfläche vom bestehenden Kindergarten wird erweitert auf die Fläche der neuen Kita.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen