Sachvortrag:
Bauantrag zur Bauvoranfrage 01/2020, (in der 79. Sitzung vom 10.03.2020 von der GRS befürwortet)
Es werden geänderte Pläne vorgelegt. Die neuen Planungen umfassen einen zusätzlichen Anbau.
1.
die Erschließung ist gesichert, es gibt eine Dienstbarkeit, s. Anlage Lageplan
und Ausschnitt Kaufvertrag
2.
Die Abstandsflächen fallen zukünftig sämtlich auf die Grundstücke der
Bauherren. Der Grundstückstausch ist vom GR bestätigt worden, aber noch nicht
notariell vollzogen.
3. Es
war bereits ein Anbau geplant, allerdings an einer anderen Stelle, östlich des
Bestandes. Jetzt neu ist der Anbau südlich und nur noch erdgeschossig. Die
betreffende Fl.Nr.125 liegt im Innenbereich. Der Anbau ist also nach §34 zu
beurteilen.
Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen