Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung).
Der Begriff Tiny Haus ist im deutschen Sprachgebrauch nicht klar definiert. Es handelt sich bei dem beantragten Bauvorhaben um ein kleines Wohnhaus mit einem Wohnraum, welches vollerschlossen werden soll.
Es wird eine geänderte Planung vorgelegt.
Die Firsthöhe beträgt jetzt 6m, die höchste Wandhöhe 5m.
Es werden zwei Stellplätze mit Stauraum, bzw. Rangierfläche nachgewiesen. Die Zufahrt ist gesichert und wird über die Straße „Am Käppelesbrunnen“ im Rahmen der Baumaßnahme neu geschaffen. Das Grundstück grenzt an den Bebauungsplan „Käppelesbrunnenacker“. Dort sind Pultdächer und gesprengte Pultdächer erlaubt.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Bauvorhaben fügt
aus Sicht der Verwaltung ein und es bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen