Sachvortrag:
Der
gleichlautende Bauantrag ist erst im Oktober im LRA eingegangen und wird wohl
erst bis Mitte-Ende 2021 genehmigt. Das Dach ist allerdings undicht und es sind
weitere Schäden am Gebäude zu befürchten. Mit Hr. Rudolf vom LRA wurde
besprochen, vorab eine denkmalrechtliche Erlaubnis nur für die Dachsanierung zu
beantragen.
Nachdem dies nur Bauwerkserhalt ist, kann es auch vom LRA kurzfristig genehmigt werden. Inhaltlich hat sich an der Gesamtmaßnahme gegenüber dem bereits vom GR genehmigten Stand nichts geändert.
Beschluss:
Zum Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis, Sanierung der des Daches Ascher Bahnhofstraße 6, wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen