beschlossen

Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister stellt den Durchführungsvertrag vom 04.11.2020 vor. Der Durchführungsvertrag ist gem. §12 Abs. 1 BauGB bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zwingend noch vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen. Ziel und Zweck des Durchführungsvertrages ist im Wesentlichen die Festlegung von Fristen zur Umsetzung der festgesetzten Planungen.


Beschluss:

 

Der Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Holzlagerplatz und Brennholzherstellung“ zwischen der Gemeinde Unterdießen und Herrn Georg Leinsle vom 04.11.2020 wird genehmigt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. beteiligt GRM Leinsle)