Sachvortrag:
Der Bürgermeister stellt den Durchführungsvertrag vom 04.11.2020 vor. Der Durchführungsvertrag ist gem. §12 Abs. 1 BauGB bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zwingend noch vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen. Ziel und Zweck des Durchführungsvertrages ist im Wesentlichen die Festlegung von Fristen zur Umsetzung der festgesetzten Planungen.
Beschluss:
Der Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Holzlagerplatz und Brennholzherstellung“ zwischen der Gemeinde Unterdießen und Herrn Georg Leinsle vom 04.11.2020 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
beteiligt GRM Leinsle)