beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Es soll eine Doppelgarage hinter dem Wohnhaus errichtet werden.

 

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA54/2020 Fu; Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grstk: FlNr. 71; Gemarkung Seestall; Flößerweg 3, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Bei der Gestaltung der Zufahrt ist auf Wasserdurchlässigkeit zu achten.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen