Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 35 BauGB (Außenbereich). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Es soll eine zweite Wohneinheit eingebaut werden. Die äußere Gestalt bleibt im Wesentlichen gewahrt.
Es werden 4 Stellplätze errichtet.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen