beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 35 BauGB (Außenbereich). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Es soll eine zweite Wohneinheit eingebaut werden. Die äußere Gestalt bleibt im Wesentlichen gewahrt.

Es werden 4 Stellplätze errichtet.

 

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA53/2020 Fu; Einbau einer zweiten Wohnung inkl. Technikräume in ein bestehendes Landwirtschaftliches Anwesen auf dem Grdstk: FlNr. 2912; Gemarkung Leeder; Engratshofen 4, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen