Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Die Planungen schließen an den Bauantrag BA 2/2020Ud vom März an und wurden angepasst.
Ausreichend Stellplätze sind nachgewiesen.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum BA 17/2020 Ud; Neubau einer Wohnanlage mit 9 Wohneinheiten, Änderung Tiefgarage, Herstellung von PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 377/1 Gemarkung Unterdießen, Sonnenweg; wird das Einvernehmen nach § 34 BauGB erteilt.
Des Weiteren sind 3 Stellplätze für den Publikumsverkehr der Raiffeisenbank nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen