beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bayerische Landtag hat am 2.12.2020 eine neuerliche Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen. Mit dieser Änderung soll das Gesetz modernisiert und Bürokratie abgebaut werden.

Die wesentlichen Änderungen umfassen:

 

·         Änderung des Spielplatzrechtes

·         Änderung des Abstandsflächenrechtes

·         Erweiterung der Satzungsermächtigung

 

Die wesentlichen Verfahrungsrechtlichen Neuerungen umfassen:

 

·         Wegfall der Genehmigungspflicht für Dachgeschoßausbauten

·         Ergänzung des Katalogs verfahrensfreier Bauvorhaben

·         Einführung der Genehmigungsfiktion

·         Rechtliche Voraussetzungen für die Digitalisierung

·         Typengenehmigung – Stärkung der seriellen Bauweise

 

Entgegen den ursprünglichen Planungen der Staatsregierung wird das neue Abstandsflächenrecht ohne Übergangsfrist bereits zum 1.2.2012 in Kraft treten.

Insbesondere die Verkürzung der Abstandsflächentiefe von 1 H auf 0,4 H (mindestens jedoch 3m) in Wohngebieten, erfordert nach Meinung des Bayrischen Gemeindetages sofortiges Handeln der Gemeinden mit unter 250 000 Einwohnern.

Es wird empfohlen zur Begrenzung möglicher Baurechtseinschränkungen eine entsprechende Satzung zu erlassen und zum 1.2.2021, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der BayBO-Novelle, in Kraft zu setzen.

Eine entsprechende Mustersatzung liegt vor, bedarf aber der vertieften Prüfung des Geltungsbereiches im Gemeindegebiet hinsichtlich seiner Ortsteile usw.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde erlässt eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe. Die Satzung tritt am 1.2.2021 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen