Sachvortrag:
In Weiterführung der 7. Sitzung vom 20.10.2020 informiert der Bürgermeister dass das Verfahren für die Einbeziehungssatzung mittels des Aufstellungsbeschlusses formell eingeleitet wird.
Beschluss:
Für eine Teilfläche am südlichen Ortsrand von Oberdießen, welche die
Grundstücke FlNr. 2 und 3 Gemarkung Oberdießen umfasst und wie folgt umgrenzt
wird
im Norden Grundstück
FlNr. 2/4 Gemarkung Oberdießen
im Süden Grundstück
FlNr. 249, bzw. Teilfläche der FlNr. 2 Gemarkung Oberdießen
im Westen Grundstück
FlNr. 247 jeweils Gemarkung Oberdießen (Wiesbach)
im Osten Grundstück
FlNr. 2/5, bzw. Teilfläche FlNr. 2 Gemarkung Oberdießen
wird eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
aufgestellt, damit die Außenbereichsfläche in den Innenbereich einbezogen wird.
Die Einbeziehungssatzung
- ist mit einer geordneten städtebaulich
Entwicklung vereinbar,
- begründet nicht die Zulässigkeit von
Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und
- es bestehen keine Anhaltspunkte für
eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von
FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Fläche ist im
Flächennutzungsplan bereits als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die Kosten der
Planung, notwendige Gutachten sowie eine Verwaltungskostenpauschale werden vom
Antragsteller übernommen.
Antrag
zur Geschäftsordnung auf Vertagung des TOP I.6
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen