vertagt

Ja: 10, Nein: 1

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 7. Sitzung vom 20.10.2020 informiert der Bürgermeister dass das Verfahren für die Einbeziehungssatzung mittels des Aufstellungsbeschlusses formell eingeleitet wird.


Beschluss:

 

Für eine Teilfläche am südlichen Ortsrand von Oberdießen, welche die Grundstücke FlNr. 2 und 3 Gemarkung Oberdießen umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   Grundstück FlNr. 2/4 Gemarkung Oberdießen

 

im Süden                     Grundstück FlNr. 249, bzw. Teilfläche der FlNr. 2 Gemarkung Oberdießen

 

im Westen                   Grundstück FlNr. 247 jeweils Gemarkung Oberdießen (Wiesbach)

 

im Osten                      Grundstück FlNr. 2/5, bzw. Teilfläche FlNr. 2 Gemarkung Oberdießen

 

wird eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt, damit die Außenbereichsfläche in den Innenbereich einbezogen wird.

 

Die Einbeziehungssatzung

  • ist mit einer geordneten städtebaulich Entwicklung vereinbar,
  • begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und
  • es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.

 

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Die Kosten der Planung, notwendige Gutachten sowie eine Verwaltungskostenpauschale werden vom Antragsteller übernommen.

 

 


Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung des TOP I.6

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen