Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ zur Feuerwehr-Kostensatzung an die aktuellen Pauschalsätze angepasst werden soll.
Weiterhin ist die Feuerwehr-Kostensatzung dem amtlichen Muster des Innenministeriums (Anlage 6 VollzBekBayFwG), das durch den Arbeitskreis der Verbände, dem u.a. der BayGT angehört, ergänzt wurde, anzupassen. Diese Ergänzungen dienen dazu, den Adressaten, also den Bürgern, den Satzungstext verständlich zu machen. So führt § 1 Abs. 1 Satz 1 des Musters der Verbände – wie in der Vergangenheit – beispielhaft die Pflichtleistungen der Feuerwehren auf, für die Kostenersatz verlangt werden kann. Diese Ergänzung wurde mit dem Innenministerium abgestimmt.
Es liegt dem Gemeinderat der Entwurf der
Feuerwehr-Kostensatzung mit der Anlage „Verzeich-nis der Pauschalsätze“ vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und
Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit
den angeführten Änderungen einschließlich der Anlage „Verzeichnis der
Pauschalsätze“ gemäß dem vorliegenden Muster.
§1 Satz 2 Nr. 3 „Bereitstellung der Atemschutzstrecke zur Benutzung“
wird aus der Satzung herausgenommen und ein MTW wird mit in die Satzung
aufgenommen.
Die Satzung und die Anlage sind Bestandteil des Beschlusses und werden
dem Beschlussbuch beigeheftet.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen