beschlossen

Ja: 14

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan „Lechhaldenfeld“ und entspricht den Festsetzungen. Der Planer des Bauwerbers wurde darauf hingewiesen, dass nach der Vermessung und Vorlage des amtlichen Lageplanes eine Genehmigung im Freistellungsverfahren erteilt würde.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Es soll ein Doppelhaus mit Garagen und Carports errichtet werden.

 

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA57/2020Fu; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Carports auf dem Grdstk: FlNr. 94/9 und 94/5; Gemarkung Seestall; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen