Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan „Lechhaldenfeld“ und entspricht den Festsetzungen. Der Planer des Bauwerbers wurde darauf hingewiesen, dass nach der Vermessung und Vorlage des amtlichen Lageplanes eine Genehmigung im Freistellungsverfahren erteilt würde.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es soll ein Doppelhaus mit Garagen und Carports errichtet werden.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die
Erschließung ist gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen