Sachvortrag:
In Weiterführung der 17. Sitzung vom 07.01.2021 kann nun die vorliegende Satzung beschlossen werden.
Beschluss:
Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
Vom
Die Gemeinde Fuchtal erlässt aufgrund von Art. 81 Abs. 1
Nr. 6 Buchst. a) i.V.m. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.07.2018 (GVBl. S. 523), zuletzt
geändert durch § 1 G zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und weiterer
Rechtsvorschriften vom 02.12.2020 (GVBl. S. ) folgende Satzung:
§ 1 Geltungsbereich
Die
Satzung gilt für das gesamte
Gemeindegebiet.
§
2 Abstandsflächentiefe
Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-,
Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten
1H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens
jedoch 3 m, wenn das Gebäude
an mindestens zwei Außenwänden S. 1beachtet.
§ 3 Bebauungspläne
Abweichende, in Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsflächen bleiben unberührt.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung
tritt am 1.2.2021
in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen