beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 17. Sitzung vom 07.01.2021 kann nun die vorliegende Satzung beschlossen werden.

 


Beschluss:

Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

 

Vom

 

Die Gemeinde Fuchtal erlässt aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) i.V.m. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.07.2018 (GVBl. S. 523), zuletzt geändert durch § 1 G zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und weiterer Rechtsvorschriften vom 02.12.2020 (GVBl. S. ) folgende Satzung:

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet.

 

 

§ 2 Abstandsflächentiefe

 

Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 1H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden S. 1beachtet.

 

 

§ 3 Bebauungspläne

 

Abweichende, in Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsflächen bleiben unberührt.

 

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 1.2.2021 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen