beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Die Gemeinde Fuchstal beabsichtigt, die Straße „Am Alten Postweg“ von der Einmündung in die „Ascher Bahnhofstraße“ bis zur Kreuzung „Schloßweg“ auszubauen. Nach dem natürlichen Eindruck setzt sich die Straße „Am Alten Postweg“ nach Nordwesten fort. Eine Herstellung über den ausgebauten Abschnitt hinaus im Bereich des „Schloßweges“ ist nicht beabsichtigt.

 

Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme „Am Alten Postweg“ in der Gemarkung Asch wird beitragsrechtlich ein selbständig abrechenbarer Abschnitt zwischen dem Einmündungsbereich der „Ascher Bahnhofstraße“ in die Straße „Am Alten Postweg“ und dem Einmündungsbereich „Am Alten Postweg“ in den „Schloßweg“ (siehe Anlage 1) gebildet.

 

Nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung (kurz: EBS) der Gemeinde Fuchstal wird der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die erstmalige Herstellung der Gemeindestraße „Am Alten Postweg“ abschnittsweise abgerechnet. Im Erschließungsbeitragsrecht ist bei einer Straße zunächst der gesamte Verlauf der Straße zu berücksichtigen. Da die Straße „Am Alten Postweg“ lediglich zwischen dem Einmündungsbereich der „Ascher Bahnhofstraße“ und dem Einmündungsbereich in den „Schloßweg“ ausgebaut werden soll und auch nur dafür Beiträge von den Anliegern erhoben werden soll, ist nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung eine Abschnittbildung erforderlich. Ein Abschnitt muss grundsätzlich durch äußerliche erkennbare Merkmale abgrenzbar sein. Diese Merkmale sind im Straßenzug „Am Alten Postweg“ gegeben. Das topografische Merkmal bildet die Straßenostseite der von Südosten kommenden Straße (Schloßweg). Der abzurechnende Abschnitt beginnt im Nordosten auf Höhe der Fl.Nr. 182/0, Gemarkung Asch und endet im Südwesten an Höhe der Fl.Nr.173/5 (siehe Anlage 1).


Beschluss:

 

Hinsichtlich der Herstellung des „Am Alten Postwegs“ wird hiermit die Abschnittsbildung wie im Sachvortrag beschrieben beschlossen.

 

Für die im Nordosten beginnende Straße „Am Alten Postweg“ endet der Abschnitt im Südwesten im Bereich der 90- Grad Straßenkrümmung (Schloßweg) auf Höhe der Fl.Nr.173/5. Das genaue Abschnittsbildungssende ist im als Anlage 1 beigefügt Lageplan vom 28.01.2021 eingezeichnet dargestellt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen