beschlossen

Ja: 14, Nein: 1

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Balkone sollen geschlossen und die Dachneigung geändert werden. Außerdem soll der First erhöht und die Fassade isoliert werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 3/2021, Umbau und energetische Sanierung eines Zweifamilienhauses FlNr. 219/6 Gemarkung Leeder, Frühlingstraße 1, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen