Sachvortrag:
Das Vorhaben wird als Tektur zum bereits genehmigten Bauantrag BA 48/2018 aus dem Jahr 2018 eingereicht. Das Bauvorhaben soll an anderer Stelle auf dem Grundstück realisiert werden. Es liegt im Außenbereich (§35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. (§35 Abs. 1 BauGB)
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. beteiligt GRM Gast)