Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan Asch „Stockstraße“ und wiederspricht diesem in Punkt 8.8, Abgrabungen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es wurde vom GR in der Sitzung vom 1.10.2020 eine Befreiung für eine Abgrabung beschlossen. Die Vorlage erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren, sofern die Gemeinde nicht das Genehmigungsverfahren verlangt. Die Abgrabung soll ein ca. 2,70 m tiefer Lichtschacht als Zugang zur Einliegerwohnung werden.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen