Beschluss:
In Weiterführung des TOP I.2 vom 18.02.2021 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes vom 18.02.2021 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen