Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück soll geteilt und je ein EFH errichtet werden. Dafür liegt ein separater BA vor.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen