beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück soll geteilt und je ein EFH errichtet werden. Dafür liegt ein separater BA vor.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 12/2021, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 279/8 (Teilfläche) Gemarkung Leeder, Ulrichstraße 1, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen