beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 8. Sitzung vom 06.08.2021 TOP 10 muss eine erneute öffentliche Auslegung mit erneuter Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des bereits mit Satzungsbeschluss vom 06.08.2020 öffentlich bekanntgemachten (am 09.10.2020) Bebauungsplans eingeleitet werden.

Anlass dafür sind die Hinweise des Landratsamtes Landsberg am Lech, Bauverwaltung und der Bodenschutzbehörde bezüglich eines möglichen Verfahrensfehlers (siehe § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Demnach sind folgende Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan mit Umweltbericht einzuarbeiten:

-                     Festsetzung des Gassicherungskonzeptes und der damit verbundenen Auflagen zur             Aushubüberwachung und Beweissicherung

-                     Genauere Definition der baulichen Anlagen in Baufeld 02

 

Die Änderungen sind grau hinterlegt.


Beschluss:

 

Der neue Entwurf in der Fassung vom 02.03.2021 wird gebilligt. Die erneute Auslegung gem. §4a Abs. 3 BauGB ist zu veranlassen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen