vertagt

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Angefragt wird, ob die Gemeinde Einwände aus bauplanungsrechtlicher Sicht gegen den Anbau an, bzw. die Erweiterung des Wohnhauses mittels eines Raumes über dem ein Balkon errichtet werden soll, hat.

Aus Sicht der Verwaltung steht dem Bauvorhaben, welches sich nach §34 BauGB richtet und sich einfügt, nichts entgegen.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (vertagt)