beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und wird nach §35 Abs. 2 BauGB bewertet. Hier heißt es: „Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.“

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert, es gibt Umgebungsbebauung und das Vorhaben würde eine Lücke schließen. Eine Bauvoranfrage für ein Doppelhaus an gleicher Stelle, wurde 2012 positiv von GR und unterer Baubehörde beschieden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da das Bauvorhaben sich einfügen würde.

 


Beschluss:

Zur BV 03/2021, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage (evtl im Bungalowstil) auf dem Grundstück FlNr. 498/ und 498/1 Gemarkung Leeder, Am Bahnhof; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0      Stimmen