Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und wird
nach §35 Abs. 2 BauGB bewertet. Hier heißt es: „Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert ist.“
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert, es gibt Umgebungsbebauung und das Vorhaben würde eine Lücke schließen. Eine Bauvoranfrage für ein Doppelhaus an gleicher Stelle, wurde 2012 positiv von GR und unterer Baubehörde beschieden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da das Bauvorhaben sich einfügen würde.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen