beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Beschilderung des Weges mit der Fl.Nr. 213/2 in der Gemarkung Seestall. Der Verein „Die Lechfischer e.V.“ haben an der Fl.Nr. 223/2, Gemarkung Seestall Bootsliegeplätze für fischereiwirtschaftliche Tätigkeiten. Der Verein hat an die Gemeinde Fuchstal einen Antrag gestellt, den Weg auf der Fl.nr. 223/2 zu erweitern. Mit Bescheid vom 18.02.2021 hat die Untere Naturschutzbehörde den Antrag unter diversen Auflagen zugestimmt.

 

Unter anderem wir unter dem Punkt 2.1. e) des Bescheides vorgegeben, dass die Absperrung des Weges oberhalb an der Weggabelung der Fl.Nrn. 112/0, 112/2 und 213/0 mit einer Beschilderung „Verbot für KFZ aller Art“ mit Zusatzbeschilderung „Anlieger und Fischer mit Berechtigungsschein frei“ angebracht werden muss.

 

Somit sollte das Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge alle Art) und das Zusatzzeichen „Anlieger und Fischer mit Berechtigungsschein frei“ an der im beigefügten Lageplan markierten Stelle angebracht werden.


Beschluss:

 

Das Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge alle Art), das Zusatzzeichen „Anlieger und Inhaber eines Berechtigungsschein frei“ werden an der Weggabelung der FlNrn. 112/0, 112/2 und 213/0 angebracht. Der genaue Standort ist dem beiliegendem Lageplan zu entnehmen. Die Verwaltung wird beauftragt die Schilder zu bestellen und anbringen zu lassen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen