beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Baugenehmigung für das vorhandene Gebäude wurde 1968 erteilt. Damals wurde die ehemaligen Käsküche zum EFH umgebaut. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Jetzt soll erneut erweitert werden, um eine Garage mit darüber liegendem Wohnraum. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).

 


Beschluss:

 

Zum BA 18/2021, Erweiterung des Einfamilienhauses sowie Neubau eiener Garage auf dem Grundstück FlNr. 2522, Schäfmoos 3; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, das die landwirtschaftliche Privilegierung soweit erforderlich, durch das AELF nachgewiesen wird.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen