beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Seestall „Rieggasse“, weicht aber in einem Punkt von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

-          Aufgrund des ungünstigen Baufensterzuschnittes möchte der Bauherr zur Wohnraumnutzung ein Quadratisches, statt wie vom Bplan vorgesehen ein Rechteckiges bauen.

Es wird angefragt, ob der Gemeinderat für dieses Haus, welches als einziges im Baugebiet mit einer Befreiung aufwartet, der quadratischen Bauform zustimmt.

 


Beschluss:

 

Zur formlosen Bauvoranfrage BV 4/2021, Bischof-Hartmann-Weg 7, FlNr. 53/2, 168/5, 55/3, Gkg. Seestall, Neubau eines Wohnhauses mit Carport; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen