Sachvortrag:
Der
Schulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung
(einschl. Haushalts- und Finanzplan mit Anlagen und des Vorberichtes vor.
Der
Schulverbandsvorsitzende erläutert den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltsansätze.
Beschluss:
Aufgrund der
Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1
KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband
folgende Haushaltssatzung:
H a u s h a l t s s
a t z u n g
des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.710.200,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
350.000,00
€
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2020 auf 394,6 (wegen Faktor Grundschüler) Verbandsschüler festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.360.900,00 € festgesetzt.
1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2020 auf 394,6 Schüler festgesetzt
Schulverbandsumlage für 394,6 Schüler
3.448,81 €/Schüler
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde
Denklingen |
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83 |
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286.251,14€ |
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Fuchstal |
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63 |
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217.274,96 € |
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Unterdießen |
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21 |
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72.424,99 € |
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Apfeldorf |
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13 |
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44.834,52 € |
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Kinsau |
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15 |
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51.732,13 € |
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Reichling |
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59,6 |
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205.549,01 € |
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Rott |
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86 |
|
296.597,57 € |
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|
Thaining |
|
13 |
|
44.834,52 € |
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Vilgertshofen |
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41 |
|
141.401,17 € |
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Gesamt |
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394,6 |
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1.360.900,00 € |
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2021 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Finanzplan 2022 bis 2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen