beschlossen

Ja: 9, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Schulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung (einschl. Haushalts- und Finanzplan mit Anlagen und des Vorberichtes vor.

Der Schulverbandsvorsitzende erläutert den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltsansätze.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

 

des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2021

 

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                  1.710.200,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                     350.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Schulverbandsumlage

 

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2020 auf 394,6 (wegen Faktor Grundschüler) Verbandsschüler festgesetzt.

 

 

1. Verwaltungsumlage

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.360.900,00 € festgesetzt.

 

1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2020 auf 394,6 Schüler festgesetzt

 

 

             Schulverbandsumlage für 394,6 Schüler

                                                                                                                                       3.448,81 €/Schüler

 

2. Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde

 

Denklingen

 

83

 

286.251,14€

 

 

 

Fuchstal

 

63

 

217.274,96 €

 

 

 

Unterdießen

 

21

 

72.424,99 €

 

 

 

Apfeldorf

 

13

 

44.834,52 €

 

 

 

 

Kinsau

 

15

 

51.732,13 €

 

 

 

Reichling

 

59,6

 

205.549,01 €

 

 

 

Rott

 

86

 

296.597,57 €

 

 

 

 

Thaining

 

13

 

44.834,52 €

 

 

 

Vilgertshofen

 

41

 

141.401,17 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

394,6 

 

1.360.900,00 €

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2021 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2022 bis 2024 wird genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen