beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es soll ein außenliegendes Treppenhaus und ein Anbau errichtet werden. Außerdem werden mind. 4 Stellplätze für, in Zukunft 2, Wohneinheiten nachgewiesen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 30/2021, Anbau an das Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 579/5 Gemarkung Leeder, Lindenweg 18, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16             Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen