Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es soll ein außenliegendes Treppenhaus und ein Anbau errichtet werden. Außerdem werden mind. 4 Stellplätze für, in Zukunft 2, Wohneinheiten nachgewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen