Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit zur Verschiebung von drei Baufenstern im Geltungsbereich des Bebauungsplans Seestall Ortskern 2 und über die damit verbundene Bebauungsplanänderung.
Beschluss:
Im Gebiet des Bebauungsplans Seestall „Ortskern 2“ (durch die Ortsstraße umschlossener Ortskernbereich bis zum Kalkbrennerweg, einschließlich des Bereichs „Flößerstuben“) mit einer Größe von ca. 3,09 ha, welches die Grundstücke mit den FlNrn. 15, 19/2, 19/5, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 28/1, 30, 31, 31/1, 33, 34, 34/1, 36, 36/1, 36/3, 36/4, 38, 39, 39/1, 39/2, 39/3, 39/4, 41 Tfl., 65/2 Tfl. (Kalkbrennerweg), 65/10, 65/11 und 310/2 Tfl. (Hungerbach) jeweils Gemarkung Seestall umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstücke FlNrn. 44 und 41/1 Tfl. jeweils Gemarkung Seestall
im Westen Grundstücke FlNrn. 16, 17, 18 Tfl., 18/2 Tfl., 18/3 Tfl., 40, 41, 65/2 Tfl. (Kalkbrennerweg) jeweils Gemarkung Seestall
im Süden Grundstück FlNr. 65/2 Tfl. Gemarkung Seestall (Ortsstraße)
im Osten Grundstücke FlNrn. 65/2 Tfl. und 65/14 Tfl. jeweils Gemarkung Seestall (jeweils Ortsstraße)
wird eine Bebauungsplanänderung nach §13a BauGB durchgeführt.
Die Änderung umfasst im speziellen die Verschiebung der Baufenster auf den Grundstücken FlNrn. 20, 39/1, 19/5 und 36/4 Gemarkung Seestall.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an das Büro für Kommunale Entwicklung abtplan, 87600 Kaufbeuren erteilt. Die Kosten des Verfahrens werden zu 1/3 durch den Eigentümer der FlNr. 20 Gemarkung Seestall getragen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen