beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit zur Verschiebung von drei Baufenstern im Geltungsbereich des Bebauungsplans Seestall Ortskern 2 und über die damit verbundene Bebauungsplanänderung.


Beschluss:

 

Im Gebiet des Bebauungsplans Seestall „Ortskern 2“ (durch die Ortsstraße umschlossener Ortskernbereich bis zum Kalkbrennerweg, einschließlich des Bereichs „Flößerstuben“) mit einer Größe von ca. 3,09 ha, welches die Grundstücke mit den FlNrn. 15, 19/2, 19/5, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 28/1, 30, 31, 31/1, 33, 34, 34/1, 36, 36/1, 36/3, 36/4, 38, 39, 39/1, 39/2, 39/3, 39/4, 41 Tfl., 65/2 Tfl. (Kalkbrennerweg), 65/10, 65/11 und 310/2 Tfl. (Hungerbach) jeweils Gemarkung Seestall umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   Grundstücke FlNrn. 44 und 41/1 Tfl. jeweils Gemarkung Seestall

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 16, 17, 18 Tfl., 18/2 Tfl., 18/3 Tfl., 40, 41, 65/2 Tfl. (Kalkbrennerweg) jeweils Gemarkung Seestall

 

im Süden                     Grundstück FlNr. 65/2 Tfl. Gemarkung Seestall (Ortsstraße)

 

im Osten                      Grundstücke FlNrn. 65/2 Tfl. und 65/14 Tfl. jeweils Gemarkung Seestall (jeweils Ortsstraße)

 

wird eine Bebauungsplanänderung nach §13a BauGB durchgeführt.

Die Änderung umfasst im speziellen die Verschiebung der Baufenster auf den Grundstücken FlNrn. 20, 39/1, 19/5 und 36/4 Gemarkung Seestall.

 

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        16     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an das Büro für Kommunale Entwicklung abtplan, 87600 Kaufbeuren erteilt. Die Kosten des Verfahrens werden zu 1/3 durch den Eigentümer der FlNr. 20 Gemarkung Seestall getragen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen