beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die notwendige 3. Bebauungsplanänderung des Bebauungsplans Ortskern Leeder „Oberdorf Ost 2“ zur Verschiebung eines Baufensters in Richtung Norden sowie die Änderung in Bezug auf die Zulässigkeit von Flachdächern für Garagen.


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Ortskern Leeder „Oberdorf Ost 2“ mit Begründung in der Fassung vom 18.07.1998 in der Fassung der 1. Änderung mit Begründung in der Fassung vom 18.12.2008 (in Kraft getreten am 20.02.2009) wird für ein Grundstück geändert.

 

Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück FlNr. 125 Gemarkung Leeder  und wird wie folgt umgrenzt:

 

im Norden                  Grundstücke FlNrn. 566, 566/4 jeweils Gemarkung Leeder

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 122/2, 122/1 Gemarkung Leeder

 

im Süden                    Grundstück FlNr. 124  Gemarkung Leeder

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 127 129/3 jeweils Gemarkung Leeder

 

Die Änderung erfolgt zur Verschiebung des Baufensters auf dem Grundstück FlNr. 125 Gemarkung Leeder eine Änderung der Festsetzungen in Bezug auf die Zulässigkeit von Flachdächern für Garagen ist zu prüfen.

 

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB geändert (Innenentwicklung).

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        16     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag geht an das Planungsbüro abtplan, 87600 Kaufbeuren. Die Kosten des Verfahrens trägt der Begünstigte.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen