Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die notwendige 3.
Bebauungsplanänderung des Bebauungsplans Ortskern Leeder „Oberdorf Ost 2“ zur
Verschiebung eines Baufensters in Richtung Norden sowie die Änderung in Bezug
auf die Zulässigkeit von Flachdächern für Garagen.
Beschluss:
Der Bebauungsplan Ortskern Leeder „Oberdorf Ost 2“ mit Begründung in der
Fassung vom 18.07.1998 in der Fassung der 1. Änderung mit Begründung in der
Fassung vom 18.12.2008 (in Kraft getreten am 20.02.2009) wird für ein
Grundstück geändert.
Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück FlNr. 125 Gemarkung
Leeder und wird wie folgt umgrenzt:
im Norden Grundstücke FlNrn. 566, 566/4
jeweils Gemarkung Leeder
im Westen Grundstücke FlNrn. 122/2,
122/1 Gemarkung Leeder
im Süden Grundstück FlNr. 124 Gemarkung Leeder
im Osten Grundstücke FlNrn. 127 129/3
jeweils Gemarkung Leeder
Die Änderung erfolgt zur Verschiebung des Baufensters auf dem Grundstück
FlNr. 125 Gemarkung Leeder eine Änderung
der Festsetzungen in Bezug auf die Zulässigkeit von Flachdächern für Garagen
ist zu prüfen.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB geändert (Innenentwicklung).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag geht an das Planungsbüro abtplan, 87600 Kaufbeuren.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Begünstigte.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen