Sachvortrag:
Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses Stefan Völk trägt den Bericht der örtlichen
Prüfung der Jahresrechnung 2020 vor. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, es
wurden aber Empfehlungen ausgesprochen.
Des Weiteren trägt der Bürgermeister trägt
die Jahresrechnung 2020 vor. Noch anstehende Fragen werden beantwortet
Beschluss:
Die im Haushalt 2020 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinschaftsversammlungsbeschlüssen erfolgt ist, sowie die Rücklagenentnahme, werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Das von der Verwaltung aufgestellte Ergebnis lautet wie folgt:
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 1.029.589,41 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 39.603,13 €
Summe Solleinnahmen 1.069.192,54 €
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00€
Summe bereinigte Solleinnahmen 1.069.192,54 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt 1.029.589,41 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt 39.603,13 €
Summe Sollausgaben 1.069.192,54 €
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 €
Summe bereinigte Sollausgaben 1.069.192,54 €
Fehlbetrag/Überschuss 0,00 €
In den Sollausgaben
sind enthalten
*) Zuführung zum Vermögenshaushalt 39.603,13 €
**)
Zuführung Allgemeine Rücklage 32.052,46
€
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Gemeinschaftsversammlung
für die Jahresrechnung 2020 Entlastung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 7 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
Beteiligung Karg)