beschlossen

Ja: 8, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung 2021 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes vor.

Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vorbericht 2021 erläutert und diskutiert.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                   1.113.700,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                     137.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

1. Verwaltungsumlage

 

1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 800.000,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2019 auf 5.443 Einwohner festgesetzt.

 

1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 146,98 € festgesetzt.

 

2. Investitionsumlage             entfällt

 

 

 

3. Umlage je Mitgliedsgemeinde

 

3.1 Verwaltungsumlage

 

   Gemeinde    Einwohner     € /Einwohner Verwaltungsumlage

   Fuchstal        3.990               146,98                                     586.441,30 €

   Unterdießen  1.453               146,98                                     213.558,70 €

   Summe          5.443               146,98                                     800.000,00 €                                                         

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2021 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Fuchstal, den 23.03.2021

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FUCHSTAL

 

 

                                                (Siegel)

 

 

 

Erwin Karg

Gemeinschaftsvorsitzender

 

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:                      Stimmen

                                             dagegen:                 Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2022 bis 2024 wird ebenfalls genehmigt.